Ohne Verjährung

Nach dem Abschluss eines Vorgerichtsverfahrens bekommen die Geschädigten oftmals eine Mitteilung, die eine Formel beinhaltet: „In diesem Fall wird es gerechtfertigt das Verfahren einzustellen, das jedoch jederzeit wieder aufgenommen werden kann, sofern sich neue Beweise ergeben, die ermöglichen, den Täter des Verbrechens zu bestimmen.“ Es klingt wie ein Urteil, nach dem nur pures Glück lässt die Beweise ergattern und den Täter ermitteln.

Es wurden schon verschiedene Maßnahmen unternommen, alle gesammelten Informationen wurden analysiert, dies hat jedoch zu nichts geführt. Die Formel bedeutet aber nicht, dass es nichts mehr zu tu gibt. Je nach der begangenen Straftat, die Strafbarkeit der Tat erlischt, wenn nach deren Begehen 5 bis sogar 30 Jahre vergangen sind. Wie viele von diesen eingestellten Verfahren könnten mit der Findung eines Täters enden, wenn man einen privaten Detektiv anstellte, der sich persönlich mit der Sache beschäftigen würde? Manchmal wissen wir doch sehr gut, wer der Täter ist, und das Einzige, was wir brauchen, sind entsprechende Beweise.

Manchmal auch wird eine Person bestraft, die zu Unrecht verurteilt wurde, die Strafverfolgungsbehörden erklären aber den Fall für abgeschlossen. Ein Privatdetektiv kann die Situation oder die gesammelten Spuren aus einer anderen Perspektive betrachten, dem Fall eine neue Dimension geben.